Preise
Auto Kat. B Automat und Handschaltung
Praktische Fahrlektion 50 Minuten 90.00
Praktische Fahrlektion 75 Minuten (1.5 Lektionen)135.00
Anhängerfahrschule Kat. BE
Praktische Fahrlektion 50 Min mit meiner KombinationCHF 130.00
Praktische Fahrlektion 50 Min mit DEINER KombinationCHF 100.00
Verkehrskundeunterricht VKU
Verkehrskundeunterricht inkl. LehrmittelCHF 250.00
Admin und Versicherung
PauschalCHF 120.00
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bei der Fahrschule von Fabian Stäheli gelten folgende AGB. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.
Krankheit, Verhinderung, Nichterscheinen
• Abgemachte Fahrlektionen sind grundsätzlich einzuhalten.
• Bei Krankheit mit kurzfristiger Absage kann ein Arztzeugnis verlangt werden.
• Terminabsagen müssen 24h vor Lektionsbeginn telefonisch gemeldet werden, ansonsten wird die Lektion verrechnet. Dies gilt auch bei Nichterscheinung.
• Es ist vorteilhaft ca. 5 Minuten vor Lektionsbeginn am ausgemachten Ort bereit zu sein. Ohne eine telefonische Meldung warte ich maximal 10 Minuten nach Beginn, danach gilt es als Nichterscheinen.
Die Fahrlektionen
• Der gültige Lernfahrausweis ist bei jeder Lektion mitzubringen.
• Nach Möglichkeit starten und enden die Fahrlektionen am Wunschort der Fahrschüler.(Umkreis Bischofszell)
• Die Fahrlektion dauert mit Vor- und Nachbesprechung grundsätzlich 50 Minuten.
Kosten der Fahrausbildung, Versicherungspauschale
• Die Fahrstunden sind bei jeder Lektion bar zu bezahlen. Ausnahme gilt bei Rechnungen. Diese sind innerhalb 15 Tagen oder 30 Tagen zu begleichen)
• Die einmalige Versicherungspauschale von CHF 120.- ist bei Beginn der Ausbildung bar zu bezahlen. Es gibt keine Rückerstattung.
• Die Kosten für die Prüfungslektion entspricht dem normalen Preis für Lektionen, exkl. der Gebühren des Strassenverkehrsamt. (2.5 Lektionen für Einfahren und Prüfungszeit)
• Am Tag der Fahrprüfung sind alle geschuldeten Beträge beglichen, ansonsten wird die Prüfung nicht durchgeführt.
Anmeldung zur Fahrprüfung
• Grundsätzlich entscheidet der Fahrlehrer über den Termin der praktischen Fahrprüfung.
• Für die ersten beiden Fahrprüfungen können sich die Fahrschüler auch selber anmelden, sollte sie/er mit dem Fahrlehrer nicht gleicher Meinung sein, was den Zeitpunkt der Prüfung betrifft. Laut Gesetz wird erst für die dritte und jede weitere praktische Prüfung die Zustimmung eines Fahrlehrers benötigt, der mit seiner Unterschrift den Abschluss der Fahrausbildung bescheinigt.
• Ein Wechsel zu einem anderen Fahrlehrer steht dem Fahrschüler jederzeit zu.
Bei Unklarheiten oder Fragen bitte frühzeitig melden und mit mir besprechen.
Krankheit, Verhinderung, Nichterscheinen
• Abgemachte Fahrlektionen sind grundsätzlich einzuhalten.
• Bei Krankheit mit kurzfristiger Absage kann ein Arztzeugnis verlangt werden.
• Terminabsagen müssen 24h vor Lektionsbeginn telefonisch gemeldet werden, ansonsten wird die Lektion verrechnet. Dies gilt auch bei Nichterscheinung.
• Es ist vorteilhaft ca. 5 Minuten vor Lektionsbeginn am ausgemachten Ort bereit zu sein. Ohne eine telefonische Meldung warte ich maximal 10 Minuten nach Beginn, danach gilt es als Nichterscheinen.
Die Fahrlektionen
• Der gültige Lernfahrausweis ist bei jeder Lektion mitzubringen.
• Nach Möglichkeit starten und enden die Fahrlektionen am Wunschort der Fahrschüler.(Umkreis Bischofszell)
• Die Fahrlektion dauert mit Vor- und Nachbesprechung grundsätzlich 50 Minuten.
- Der Fahrschule ist es gestattet Fotos zu veröffentlichen auf denen du Sichtabr bist.
- Solltest du nicht wollen, das du Fotorafiert wirst, teile dies bei der ersten Fahrstunde deinem Fahrlehrer mit.
Kosten der Fahrausbildung, Versicherungspauschale
• Die Fahrstunden sind bei jeder Lektion bar zu bezahlen. Ausnahme gilt bei Rechnungen. Diese sind innerhalb 15 Tagen oder 30 Tagen zu begleichen)
• Die einmalige Versicherungspauschale von CHF 120.- ist bei Beginn der Ausbildung bar zu bezahlen. Es gibt keine Rückerstattung.
• Die Kosten für die Prüfungslektion entspricht dem normalen Preis für Lektionen, exkl. der Gebühren des Strassenverkehrsamt. (2.5 Lektionen für Einfahren und Prüfungszeit)
• Am Tag der Fahrprüfung sind alle geschuldeten Beträge beglichen, ansonsten wird die Prüfung nicht durchgeführt.
- Der Preis pro Lektion à 50 Minuten ist auf deiser Webseite publiziert.
Anmeldung zur Fahrprüfung
• Grundsätzlich entscheidet der Fahrlehrer über den Termin der praktischen Fahrprüfung.
• Für die ersten beiden Fahrprüfungen können sich die Fahrschüler auch selber anmelden, sollte sie/er mit dem Fahrlehrer nicht gleicher Meinung sein, was den Zeitpunkt der Prüfung betrifft. Laut Gesetz wird erst für die dritte und jede weitere praktische Prüfung die Zustimmung eines Fahrlehrers benötigt, der mit seiner Unterschrift den Abschluss der Fahrausbildung bescheinigt.
• Ein Wechsel zu einem anderen Fahrlehrer steht dem Fahrschüler jederzeit zu.
Bei Unklarheiten oder Fragen bitte frühzeitig melden und mit mir besprechen.