Preise
ab 01.01.2025
Auto Kat. B Automat und Handschaltung
Frühaufsteher werden bei uns belohnt! Super Konditionen am Morgen!
Der Prüfungstarif ist eine Pauschale. Er ist nicht variabel.
Die Versicherungspauschale wird mit der ersten Rechnung verrechnet.
Anhängerfahrschule Kat. BE
Verkehrskundeunterricht VKU
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese AGB treten bei jeder Anmeldung in Kraft.
Gewährleistung
Die ausbildende Fahrlehrerin,der ausgeblidete Farlehrer ist staatlich geprüft und im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung nach den neusten methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen.
Lektionsdauer
Nach Möglichkeit starten und enden die Fahrlektionen am Wunschort der Fahrschüler (Umkreis Bischofszell). Eine Lektion dauert 50 Minuten, Eineinhalblektion 75 Minuten. In dieser Zeit sind allfällige Instruktionen, Erläuterungen und Schlussbesprechungen inbegriffen. Ein gültiger Lernfahrausweis ist während jeder Fahrstunde mitzuführen. Andernfalls muss der Ausweis zu Hause abgeholt werden. Die dabei benötigte Zeit geht zu Lasten des Fahrschülers.
Abmeldungen, Verspätungen und Absenzen
Vereinbarte Lektionen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus mündlich, telefonisch, per WhatsApp oder per SMS abgemeldet werden. E-Mails und Mitteilungen von Drittpersonen werden nicht akzeptiert. Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird die reservierte Zeit in Rechnung gestellt.
Es ist von Vorteil, ca. 5 Minuten vor Lektionsbeginn am ausgemachten Ort bereit zu sein. Bei Verspätungen ist die Fahrschule umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Die verlorene Zeit geht grundsätzlich zu Lasten des Fahrschülers. Wurde die Fahrlehrerin über die Verspätung nicht informiert, ist sie nach einer Wartezeit von max. 15 Minuten nicht verpflichtet länger zu warten. In diesem Fall wird die Lektion ebenfalls zum vollen Preis verrechnet.
Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird die vereinbarte Zeit vollumfänglich in Rechnung gestellt
Ein Wechsel zu einem anderen Fahrlehrer steht dem Fahrschüler jederzeit zu.
Bussen
Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers.
Alkohol, Medikamente und Drogen
Der Fahrschüler verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol und/oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss behält sich die Fahrschule vor, die Fahrstunde zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Fahrzeug
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug (Doppelpedale und Fahrlehrerspiegel) erteilt. Ausnahmsweise kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne etc.). Die gebotene Leistung und der Lektionstarif vermindern sich deswegen nicht.
Fahrschüler-Versicherung inkl. Administrativpauschale
Eine einmalige Versicherungspauschale von CHF 120.- wird zu Beginn der Fahrausbildung verrechnet. Der Fahrschüler ist während des praktischen Unterrichts sowie der praktischen Führerprüfung durch die Fahrschule bei der Emmental Versicherung versichert. Die Versicherung behält sich jede Gewährleistung vor, wenn der Fahrschüler unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht oder übermüdet ist.. Es erfolgt keine Rückerstattung.
Kosten
Die Kosten für die Prüfung und deren Vorbereitung sind auf der Homepage veröffentlicht. Die Gebühr der Führerprüfung wird vom Strassenverkehrsamt direkt in Rechnung gestellt.
Zahlungsbedingungen
Die bezogenen Fahrstunden werden in Rechnung gestellt. Diese sind innerhalb 15 Tagen zu begleichen.
Bei nicht bezahlen der offenen Rechnung ist es der Fahrschule vorbehalten, die Lektionen einzeln und in Bar oder per Twint einzufordern.
Anmeldung zur Führerprüfung
Der Fahrlehrer entscheidet mit dem Fahrschüler über den Termin der Praktischen Führerprüfung und meldet diesen auch an. Bei Uneinigkeit kann der Fahrlehrer die Anmeldung verweigern. In diesem Fall kann sich der Fahrschüler auf eigene Verantwortung zur Prüfung anmelden und diese mit dem Privatfahrzeug absolvieren. Bei negativem Prüfungsresultat wird vom Strassenverkehrsamt für die dritte und jede weitere praktische Prüfung die Bescheinigung eines Fahrlehrers verlangt.
Bildrechte
Aus Rechts- und Datenschutzgründen benötigen wir für die Verwendung von Bildaufnahmen eine Einverständiniserklärung.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass allenfalls Aufnahmen von mir veröffentlicht werden dürfen.
Unterschrift: ___________________________________
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung der Fahrschulen Brühlmann und Stäheli sind auf der Homepage - fahrschule-brühlmann.ch / fahrschule-stäheli.ch ersichtlich.
Allgemeine Bedingungen
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Prüfung. Die Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den genannten Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemäße Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Firmensitz der Fahrschule Brühlmann / Fahrschule Stäheli
Bei Fragen oder Unklarheiten stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.