Preise
Auto Kat. B Automat und Handschaltung
Praktische Fahrlektion 50 Minuten 90.00
Praktische Fahrlektion 75 Minuten (1.5 Lektionen)135.00
Anhängerfahrschule Kat. BE
Praktische Fahrlektion 50 Min mit meiner KombinationCHF 130.00
Praktische Fahrlektion 50 Min mit DEINER KombinationCHF 100.00
Verkehrskundeunterricht VKU
Verkehrskundeunterricht inkl. LehrmittelCHF 250.00
Admin und Versicherung
PauschalCHF 120.00
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bei der Fahrschule von Fabian Stäheli gelten folgende AGB. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.
Krankheit, Verhinderung, Nichterscheinen
• Abgemachte Fahrlektionen sind grundsätzlich einzuhalten.
• Bei Krankheit mit kurzfristiger Absage kann ein Arztzeugnis verlangt werden.
• Terminabsagen müssen 24h vor Lektionsbeginn telefonisch oder per SMS, Wats App gemeldet werden, ansonsten wird die Lektion verrechnet. Dies gilt auch bei Nichterscheinung.
• Es ist vorteilhaft ca. 5 Minuten vor Lektionsbeginn am ausgemachten Ort bereit zu sein. Ohne eine telefonische Meldung warte ich maximal 10 Minuten nach Beginn, danach gilt es als Nichterscheinen.
Die Fahrlektionen
• Der gültige Lernfahrausweis ist bei jeder Lektion mitzubringen.
• Nach Möglichkeit starten und enden die Fahrlektionen am Wunschort der Fahrschüler.(Umkreis Bischofszell)
• Die Fahrlektion dauert mit Vor- und Nachbesprechung grundsätzlich 50 Minuten.
Kosten der Fahrausbildung, Versicherungspauschale
Anmeldung zur Fahrprüfung
• Grundsätzlich entscheidet der Fahrlehrer über den Termin der praktischen Fahrprüfung.
• Für die ersten beiden Fahrprüfungen können sich die Fahrschüler auch selber anmelden, sollte sie/er mit dem Fahrlehrer nicht gleicher Meinung sein, was den Zeitpunkt der Prüfung betrifft. Dann erfolgt die Fahrprüfung mit einem Privatauto. Laut Gesetz wird erst für die dritte und jede weitere praktische Prüfung die Zustimmung eines Fahrlehrers benötigt, der mit seiner Unterschrift den Abschluss der Fahrausbildung bescheinigt.
• Ein Wechsel zu einem anderen Fahrlehrer steht dem Fahrschüler jederzeit zu.
Bei Unklarheiten oder Fragen bitte frühzeitig melden und mit mir besprechen.
Krankheit, Verhinderung, Nichterscheinen
• Abgemachte Fahrlektionen sind grundsätzlich einzuhalten.
• Bei Krankheit mit kurzfristiger Absage kann ein Arztzeugnis verlangt werden.
• Terminabsagen müssen 24h vor Lektionsbeginn telefonisch oder per SMS, Wats App gemeldet werden, ansonsten wird die Lektion verrechnet. Dies gilt auch bei Nichterscheinung.
• Es ist vorteilhaft ca. 5 Minuten vor Lektionsbeginn am ausgemachten Ort bereit zu sein. Ohne eine telefonische Meldung warte ich maximal 10 Minuten nach Beginn, danach gilt es als Nichterscheinen.
Die Fahrlektionen
• Der gültige Lernfahrausweis ist bei jeder Lektion mitzubringen.
• Nach Möglichkeit starten und enden die Fahrlektionen am Wunschort der Fahrschüler.(Umkreis Bischofszell)
• Die Fahrlektion dauert mit Vor- und Nachbesprechung grundsätzlich 50 Minuten.
- Der Fahrschule ist es gestattet Fotos zu veröffentlichen auf denen du Sichtbar bist.
- Solltest du nicht wollen, das du Fotografiert wirst, teile dies bei der ersten Fahrstunde deinem Fahrlehrer mit.
Kosten der Fahrausbildung, Versicherungspauschale
- Die bezogenen Fahrstunden werden Rechnung gestellt. Diese sind innerhalb 15 Tagen oder 30 Tagen zu begleichen.
- Sollten die Rechnungen nicht beglichen werden, ist es der Fahrschule vorbehalten die Lektionen einzeln und in Bar ein zu ziehen.
- Die einmalige Versicherungspauschale von CHF 120.- ist bei Beginn der Ausbildung bar zu bezahlen. Es gibt keine Rückerstattung.
- Die Kosten für die Prüfungslektion entspricht dem normalen Preis für Lektionen, exkl. der Gebühren des Strassenverkehrsamt. (2.5 Lektionen für 60 min. einfahren und 60min. Prüfungszeit)
- Der Preis pro Lektion à 50 Minuten ist auf dieser Webseite publiziert.
Anmeldung zur Fahrprüfung
• Grundsätzlich entscheidet der Fahrlehrer über den Termin der praktischen Fahrprüfung.
• Für die ersten beiden Fahrprüfungen können sich die Fahrschüler auch selber anmelden, sollte sie/er mit dem Fahrlehrer nicht gleicher Meinung sein, was den Zeitpunkt der Prüfung betrifft. Dann erfolgt die Fahrprüfung mit einem Privatauto. Laut Gesetz wird erst für die dritte und jede weitere praktische Prüfung die Zustimmung eines Fahrlehrers benötigt, der mit seiner Unterschrift den Abschluss der Fahrausbildung bescheinigt.
• Ein Wechsel zu einem anderen Fahrlehrer steht dem Fahrschüler jederzeit zu.
Bei Unklarheiten oder Fragen bitte frühzeitig melden und mit mir besprechen.